Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Rat und Hilfe Wir stehen Ihnen zur Seite

Notdienst

Im Falle eines zahnmedizinischen Notfalls können wir Ihnen in aller Regel einen Akut-Termin noch am selben Tag anbieten. Bitte rufen Sie dazu trotzdem vorab bei uns an, damit wir unnötig lange Wartezeiten vermeiden und uns auf Sie vorbereiten können. Sollten Sie außerhalb der Praxiszeiten dringend zahnärztliche Hilfe benötigen, rufen Sie die zentrale Notdienstnummer 01805 986700 an (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, mobil kann teurer sein). Dort erhalten Sie Auskunft, welche Praxis den zahnärztlichen Notdienst versieht.

Wann brauche ich den zahnärztlichen Notdienst?

Notdienst-Nummern

Alternativ wenden Sie sich an die Notaufnahme eines Krankenhauses. Welche Apotheken außerhalb der Öffnungszeiten Notdienst haben, erfahren Sie über den folgenden Link:

Apotheken-Notdienst

Zahnzusatzversicherung

Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit, Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, über eine private Zusatzversicherung abzudecken. Damit eine solche Zahnzusatzversicherung auch greift, ist es wichtig, dass sie abgeschlossen wird, bevor der Zahnarzt zu einer Zahnbehandlung rät – also unbedingt noch vor Ihrem ersten Termin in unserer Praxis. Das Angebot der Versicherungsgesellschaften ist riesig, unübersichtlich und schwer zu vergleichen.

Wir empfehlen Ihnen die Waizmann-Tabelle, ein Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen, oder eine Beratung durch Ihren Versicherungsmakler. Wir dürfen in unserer Praxis keine Empfehlung aussprechen. Allerdings möchten wir Ihnen raten, auf ein umfangreiches Leistungsspektrum zu achten, wenn Sie erwarten, dass Sie Zahnersatz oder hochwertige Füllungen brauchen.

Zur Waizmann-Tabelle

Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum DZR

Alle Rechnungen über Privatleistungen werden in unserer Praxis vom DZR abgewickelt. Dazu bitten wir Sie vor der Behandlung um Ihre Zustimmung. Das DZR entlastet unsere Praxis so von erheblichem Verwaltungsaufwand. Für unsere Patienten besteht der Vorteil, dass Sie in der Regel unbürokratisch die Möglichkeit zur Ratenzahlung in Anspruch nehmen können.

Sie haben Ihre Zahnarztrechnung eingereicht und nun gibt es Fragen von Ihrer Krankenversicherung oder Ihrem Beihilfeträger? Oder Sie möchten verstehen, warum Ihre Versicherung Teile der Rechnung nicht übernommen hat, und erwägen, Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einzulegen? Die Mitarbeiter des DZR sind Experten auf diesem Gebiet und bestens mit der aktuellen Rechtslage vertraut.

Das DZR bietet über seinen Erstattungsservice eine kompetente Beratung, stimmt sich mit unserer Praxis ab und setzt sich bei Bedarf auch mit Ihrem Kostenträger in Verbindung.

Zum DZR Erstattungsservice
Zum Seitenanfang